Wir informieren Sie über alle relevanten Neuigkeiten - aus der Branche, aus unserem Unternehmen und zum Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Seit 1.1.2026 müssen mehr Informationen am Jahreslohnzettel (L 16) ausgewiesen werden (für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026). Dabei handelt es sich um folgende Details:
Bild: © Adobe Stock - M+Isolation+Photo